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Was Sie über Ihre Patientenrechte im Krankenhaus wissen sollten

Überblick über Ihre Rechte als Patient*in

Als Patient*in in einem Krankenhaus haben Sie eine Vielzahl von Rechten, die Ihnen Schutz und Sicherheit während Ihres Aufenthalts bieten sollen. Diese Rechte sind gesetzlich verankert, um sicherzustellen, dass Sie informiert, respektvoll behandelt und medizinisch korrekt versorgt werden. Ein Überblick über die wichtigsten Patientenrechte hilft Ihnen, in medizinischen Fragen informierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Behandlung aktiv mitzugestalten.

 

1Welche Rechte stehen Ihnen zu?

Zu den grundlegendsten Rechten gehören:

  • Recht auf Information und Aufklärung: Sie haben das Recht, umfassend über Ihre Diagnose, Behandlungsoptionen und mögliche Risiken informiert zu werden.
  • Recht auf Selbstbestimmung: Sie entscheiden selbst über Ihre Behandlung und haben das Recht, diese zu beenden oder eine zweite Meinung einzuholen.
  • Recht auf Einwilligung: Jede medizinische Maßnahme bedarf Ihrer Einwilligung. Sie können Behandlungen ablehnen oder alternative Therapien anfragen.
  • Recht auf Datenschutz: Ihre persönlichen Daten und Ihre Krankengeschichte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Recht auf respektvolle Behandlung: Sie haben Anspruch auf eine respektvolle und menschenwürdige Behandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status.

Diese Rechte helfen Ihnen, Ihre Position als Patient*in zu stärken und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse während der Behandlung berücksichtigt werden.

 

Falls bei Ihnen in naher Zukunft ein Krankenhausaufenthalt ansteht, verwenden Sie gerne unsere Checkliste für Ihren Krankenhauskoffer.


Diakrino-Patientenrechte-Überblick

Wie die Klinik Auskunft dabei hilft Ihre Rechte zu wahren

Die Diakrino Klinik Auskunft unterstützt Patient*innen dabei, ihre Rechte wahrzunehmen, indem sie ihnen Zugang zu umfassenden Informationen über Kliniken und deren Behandlungsangebote bietet. Durch die Möglichkeit, gezielt nach spezialisierten Einrichtungen zu suchen und Bewertungen sowie Qualitätsmerkmale einzusehen, können Patient*innen fundierte Entscheidungen treffen und ihr Recht auf freie Klinikwahl nutzen. Zusätzlich erleichtert die Plattform durch die Bereitstellung von Kontaktdaten und direkter Anfragemöglichkeit die Kommunikation mit den Kliniken, sodass Patient*innen ihr Recht auf transparente Informationen und Mitsprache in medizinischen Belangen optimal wahrnehmen können.

 

Informieren Sie sich hier noch weiter über unseren Dienst und wie die Diakrino Klinik Auskunft Ihnen dabei hilft, die passende medizinische Einrichtung zu finden.

Informationsrecht und Aufklärungspflicht

Das Recht auf umfassende Information ist eines der zentralen Patientenrechte. Nur wenn Sie ausreichend und verständlich informiert sind, können Sie fundierte Entscheidungen über Ihre Gesundheit und Ihre Behandlung treffen. Ärzt*innen und das medizinische Personal sind dazu verpflichtet, Sie umfassend aufzuklären – von der Diagnose bis zu den möglichen Behandlungsmethoden.

 

Ihr Recht auf verständliche Informationen

Es ist Ihr gutes Recht, von den behandelnden Ärzt*innen verständliche und vollständige Informationen zu erhalten. Das bedeutet, dass Sie als Patient*in alle relevanten Fakten über Ihre gesundheitliche Situation und die vorgeschlagenen Behandlungsmaßnahmen erfahren sollten. Dazu gehören:

  • Erklärung der Diagnose: Sie sollten genau darüber informiert werden, welche Erkrankung oder Verletzung bei Ihnen festgestellt wurde.
  • Behandlungsoptionen: Ärzt*innen müssen Ihnen die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten, einschließlich der Vor- und Nachteile, aufzeigen.
  • Risikohinweise: Jede Behandlung birgt Risiken. Diese sollten Ihnen transparent und in einer verständlichen Sprache erklärt werden.

Sollten medizinische Begriffe oder Abläufe unklar sein, haben Sie das Recht, nachzufragen, bis Sie wirklich alles verstanden haben. Dies gilt besonders für komplexe oder risikoreiche Eingriffe.

 

Welche Informationen Sie einfordern können

Falls Ihnen bestimmte Informationen fehlen oder unklar bleiben, können Sie diese aktiv einfordern. Sie haben das Recht, Fragen zu stellen und Aufklärung in folgenden Bereichen zu verlangen:

  • Prognose: Wie wird sich Ihre gesundheitliche Situation voraussichtlich entwickeln?
  • Alternative Behandlungsmethoden: Welche weiteren Therapieansätze gibt es, und welche Erfolgsaussichten haben sie?
  • Zweifel an der Diagnose: Falls Unsicherheiten bestehen, können Sie eine zweite Meinung von einem weiteren Arzt oder einer Ärztin einholen.

Je mehr Sie über Ihre Erkrankung und die möglichen Behandlungswege wissen, desto besser können Sie mit Ärzt*innen auf Augenhöhe kommunizieren und fundierte Entscheidungen treffen.

Behandlung und Einwilligung

Ihre Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen ist ein grundlegendes Recht, das Ihre Selbstbestimmung im Krankenhaus sichert. Ärzt*innen dürfen keine Behandlung durchführen, ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung. Diese Zustimmung wird in der Regel nach einer ausführlichen Aufklärung über die Behandlung eingeholt. Sie haben außerdem das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder bereits erteilte Einwilligungen zurückzuziehen.

 

Warum Ihre Einwilligung wichtig ist

Die Einwilligung stellt sicher, dass Sie als Patient*in über alle medizinischen Schritte, die an Ihnen durchgeführt werden, informiert sind und diesen bewusst zustimmen. Vor jedem medizinischen Eingriff oder jeder Therapie muss sichergestellt sein, dass Sie:

  • umfassend aufgeklärt wurden: Dies umfasst die Diagnose, die geplante Behandlung, die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken oder Nebenwirkungen.
  • zustimmen können oder ablehnen dürfen: Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Behandlung akzeptieren oder eine andere Alternative bevorzugen.
  • eine schriftliche Einwilligung leisten: Bei schwerwiegenden Eingriffen ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich. Für kleinere Maßnahmen kann auch eine mündliche Einwilligung genügen.

Ihre Einwilligung ist nicht nur eine Formalität, sondern ein Ausdruck Ihrer Selbstbestimmung. Ohne sie darf keine Behandlung durchgeführt werden, es sei denn, es liegt ein medizinischer Notfall vor, bei dem sofortiges Handeln erforderlich ist.

 

Ausnahmefälle: Behandlung ohne Einwilligung?

In bestimmten Ausnahmesituationen kann es vorkommen, dass eine Behandlung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung durchgeführt wird. Dies gilt allerdings nur in Notfällen, wenn:

  • eine akute Lebensgefahr besteht: Ärzt*innen sind verpflichtet, schnell zu handeln, um Ihr Leben zu retten oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden abzuwenden.
  • Sie nicht in der Lage sind, eine Einwilligung zu geben: Beispielsweise, wenn Sie bewusstlos sind oder aus anderen Gründen nicht selbst entscheiden können. In solchen Fällen wird im besten Interesse des Patienten oder der Patientin gehandelt.

Auch in diesen Situationen wird nach Möglichkeit eine Vertrauensperson oder ein*e rechtliche*r Vertreter*in hinzugezogen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Rechte gewahrt bleiben. Sobald Sie wieder in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, werden Sie umfassend über die durchgeführten Maßnahmen informiert.

 

Während ihres Krankenahusaufentahltes haben sie die möglichkeit diverese Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Erfahren Sie hier mehr!

 

Schutz Ihrer Privatsphäre im Krankenhaus

Ihre Privatsphäre und der Schutz Ihrer persönlichen Daten spielen eine zentrale Rolle während Ihres Krankenhausaufenthalts. Krankenhäuser und medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und Ihre Privatsphäre zu respektieren. Der Schutz Ihrer Daten und die Wahrung der Vertraulichkeit sorgen dafür, dass sensible Informationen nur befugten Personen zugänglich sind.

 

Datenschutz und Umgang mit persönlichen Daten

Im Krankenhaus werden zahlreiche persönliche und medizinische Daten erhoben und verarbeitet, von der Krankengeschichte bis hin zu aktuellen Befunden und Behandlungsdetails. Diese Daten unterliegen strengen Datenschutzrichtlinien, die sicherstellen sollen, dass nur befugtes Personal Zugriff hat. So dürfen Gesundheitsdaten ausschließlich von Ärzt*innen und Pflegekräften eingesehen werden, die unmittelbar an der Behandlung beteiligt sind. Zudem ist es die Pflicht der Krankenhäuser, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Gesundheitsdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient*innen an Dritte, wie Krankenkassen oder externe Ärzt*innen, weitergegeben werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit bildet einen wesentlichen Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient*innen und medizinischem Personal. Sollten Zweifel bestehen, wer Zugriff auf die Daten hat, können Patient*innen jederzeit Auskunft verlangen.

 

Warum Datenschutz im Krankenhaus so wichtig ist

Der Schutz Ihrer Privatsphäre im Krankenhaus geht über den bloßen Umgang mit Daten hinaus. Auch in der alltäglichen Pflege und Behandlung ist darauf zu achten, dass Ihre Intimsphäre gewahrt bleibt. Dazu gehören:

  • Respektvolle Behandlung: Medizinisches Personal sollte in allen Situationen darauf achten, Ihre Würde zu respektieren, insbesondere bei körperlichen Untersuchungen und Behandlungen.
  • Schutz vor unbefugtem Zutritt: Sie haben das Recht, Besucher*innen und Dritte von Ihrem Krankenzimmer fernzuhalten, wenn Sie dies wünschen.
  • Wahrung der Vertraulichkeit bei Gesprächen: Ärztliche und pflegerische Gespräche über Ihre Gesundheit sollten diskret und nur in Ihrem Beisein oder mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geführt werden.

Datenschutz ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern eine Grundlage dafür, dass Sie sich im Krankenhaus wohl und sicher fühlen. Ihre Privatsphäre sollte stets respektiert werden, um Ihnen das Vertrauen in die Behandlung zu ermöglichen.

Entlassung und Nachsorge

Der Krankenhausaufenthalt endet nicht immer mit der vollständigen Genesung. Oft ist es notwendig, nach der Entlassung weitere Schritte zur Nachsorge zu unternehmen, um den Heilungsprozess fortzusetzen. Auch die Entlassung selbst unterliegt bestimmten Rechten und Pflichten, die sicherstellen, dass Sie nicht zu früh oder ohne ausreichende Informationen das Krankenhaus verlassen.

 

Regelungen zur Krankenhausentlassung

Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt in der Regel nach ärztlicher Einschätzung, wenn keine stationäre Behandlung mehr erforderlich ist. Dabei haben Sie das Recht, jederzeit das Krankenhaus zu verlassen, auch gegen den Rat der Ärzt*innen. Hier einige wichtige Punkte zur Entlassung:

  • Ärztliche Empfehlung: In den meisten Fällen entscheiden Ärzt*innen, wann der richtige Zeitpunkt für Ihre Entlassung gekommen ist. Dies hängt von Ihrer Genesung und den weiteren Behandlungsoptionen ab.
  • Entlassung gegen ärztlichen Rat: Sie haben das Recht, das Krankenhaus auch gegen den Rat der Ärzt*innen zu verlassen. In diesem Fall müssen Sie jedoch eine Erklärung unterschreiben, dass Sie die Risiken einer vorzeitigen Entlassung akzeptieren.
  • Medizinische Unterlagen: Bei Ihrer Entlassung sollten Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen wie Arztbriefe und Rezepte erhalten, damit die Weiterbehandlung gesichert ist.
  • Nachsorgetermine: Planen Sie gemeinsam mit dem Krankenhauspersonal notwendige Nachsorgetermine oder ambulante Behandlungen, um eine lückenlose Versorgung nach der Entlassung sicherzustellen.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Entlassung sicher fühlen und alle notwendigen Informationen für die weitere Genesung erhalten. Sollten Sie das Gefühl haben, zu früh entlassen zu werden, können Sie dies jederzeit ansprechen und eine Rücksprache mit den behandelnden Ärzt*innen verlangen.

 

Ihre Rechte bei der Nachsorge

Auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus haben Sie das Recht auf eine angemessene Nachsorge, was bedeutet, dass die ärztliche Betreuung über den Krankenhausaufenthalt hinaus fortgesetzt wird. Typische Nachsorgemaßnahmen umfassen die Überweisung zu Fachärzt*innen, da es oft empfohlen wird, nach der Entlassung eine*n Spezialist*in zur Weiterbehandlung aufzusuchen. In einigen Fällen kann auch eine Physiotherapie oder eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig sein, um Ihre vollständige Genesung zu unterstützen. Regelmäßige Kontrolltermine sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Nachsorge, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin auf dem Weg der Besserung sind. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Entlassung klare Anweisungen und Informationen zu Ihrer weiteren Behandlung erhalten. Sollten Unklarheiten bestehen, haben Sie jederzeit das Recht, Fragen zu stellen und nach zusätzlicher Unterstützung zu fragen.

Ihr Beschwerderecht

Nicht immer verläuft der Krankenhausaufenthalt reibungslos, und es kann vorkommen, dass Sie mit der Behandlung oder dem Service unzufrieden sind. In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Beschwerde einzureichen. Das Beschwerderecht gibt Ihnen die Möglichkeit, Missstände anzusprechen und eventuell sogar Verbesserungen zu bewirken. Es ist wichtig zu wissen, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden oder Ihre Behandlung nicht den Erwartungen entsprach.

 

So reichen Sie Beschwerden richtig ein

Falls Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts Unzufriedenheit verspüren oder Probleme feststellen, sollten Sie zunächst das direkte Gespräch suchen, da sich Missverständnisse oder Unzufriedenheiten häufig auf diese Weise schnell klären lassen. Sollte das Gespräch jedoch keine Lösung bringen, stehen Ihnen formelle Beschwerdewege zur Verfügung. Viele Krankenhäuser verfügen über interne Beschwerdestellen, an die Sie sich wenden können; dort werden Ihre Anliegen aufgenommen und bearbeitet. In einigen Einrichtungen gibt es zudem unabhängige Patientenfürsprecher*innen, die Ihre Beschwerden entgegennehmen und zwischen Ihnen und dem Krankenhaus vermitteln. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an die Klinikleitung oder das Qualitätsmanagement richten, wobei es wichtig ist, Ihre Unzufriedenheit klar und sachlich zu formulieren. Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, ist es ratsam, Ihre Beschwerde möglichst zeitnah einzureichen und dabei relevante Informationen wie den Namen des behandelnden Arztes oder der Ärztin sowie den Zeitpunkt des Vorfalls festzuhalten.

 

Welche Schritte Sie im Streitfall gehen können

Sollten Sie mit der Reaktion des Krankenhauses auf Ihre Beschwerde unzufrieden sein und der Meinung sein, dass ein schwerwiegender Fehler passiert ist, wie beispielsweise ein Behandlungsfehler, können Sie folgende Schritte einleiten:

  1. Schriftliche Beschwerde mit detaillierter Dokumentation: Fassen Sie Ihre Beschwerde detailliert und sachlich schriftlich zusammen und reichen Sie diese bei der Klinikleitung oder dem Qualitätsmanagement ein. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen wie Datum, beteiligte Personen und eine Beschreibung des Problems.
  2. Behandlungsunterlagen sichern: Fordern Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen an, darunter Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder und den Behandlungsverlauf. Diese Dokumente sind entscheidend, falls Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.
  3. Patientenberatungsstellen und Gutachten: Wenn Sie rechtliche Unterstützung suchen, können Institutionen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Ihnen beratend zur Seite stehen. Bei vermutetem Behandlungsfehler ist es zudem ratsam, ein unabhängiges Gutachten durch eine medizinische Fachkraft erstellen zu lassen, das als Beweismittel dienen kann.
  4. Schlichtungsverfahren beantragen: Beantragen Sie ein Verfahren bei einer medizinischen Schlichtungsstelle, falls eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird. Diese Verfahren sind oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren und bieten eine neutrale Einschätzung.
  5. Rechtsberatung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder schwerwiegende Fehler vermutet werden, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein*e Anwält*in für Medizinrecht unterstützt Sie dabei und kann Ihre Chancen im Rechtsverfahren verbessern.

Eine sachliche und strukturierte Vorgehensweise ist in jedem Fall entscheidend, um eine faire Lösung zu finden.

 

Unterstützung durch Patientenvertretungen

Patientenvertretungen können eine wertvolle Unterstützung bieten, wenn es um Beschwerden und rechtliche Schritte geht. Diese Stellen vertreten Ihre Interessen und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Sie agieren unabhängig vom Krankenhaus und stehen auf Seiten der Patient*innen. Zu den wichtigsten Ansprechpartnern gehören:

  • Patientenschutzorganisationen: Verschiedene Organisationen wie der Deutsche Patientenschutzbund setzen sich für die Rechte von Patient*innen ein und bieten Hilfe bei Konflikten.
  • Patientenbeauftragte: Auf Landes- oder Bundesebene gibt es Patientenbeauftragte, die sich für Ihre Belange einsetzen und bei Problemen unterstützen können.
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Diese Unterstützung hilft Ihnen, sich im Beschwerdeprozess nicht allein gelassen zu fühlen und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.


Diakrino-Patientenrechte-Anleitung

FAQ’s – Häufig gestellte Fragen zu Patientenrechten

Welche Rechte habe ich bei einem Klinikwechsel?

Sie können die Klinik jederzeit wechseln, sollten dies aber mit den behandelnden Ärzt*innen besprechen, um eine lückenlose Weiterbehandlung sicherzustellen. In bestimmten Fällen, besonders bei speziellen Kliniken, kann es erforderlich sein, dass die Krankenkasse den Wechsel genehmigt.

 

Erfahren Sie in unserem Blogartikel mehr darüber, wie Sie die perfekte Klinik für sich finden, um sich rundum wohl zu fühlen: Wie finde ich die richtige Klinik?

 

Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, dass ich im Krankenhaus diskriminiert werde?

Falls Sie Diskriminierung erleben, sollten Sie dies sofort ansprechen, entweder mit dem Personal oder der Klinikleitung. Wenn dies keine Lösung bringt, können Sie externe Hilfe von Patientenfürsprecher*innen oder Antidiskriminierungsstellen in Anspruch nehmen.

 

Kann ich meine Entlassung aus dem Krankenhaus hinauszögern, wenn ich mich noch nicht bereit fühle?

Ja, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie noch nicht bereit für die Entlassung sind, sprechen Sie dies mit den behandelnden Ärzt*innen an. Sie können um eine Überprüfung Ihrer Entlassung und gegebenenfalls um eine Verlängerung des Aufenthalts bitten, insbesondere wenn Sie Bedenken bezüglich Ihrer Genesung haben.

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    Selbsttest - Long-COVID

    Covid-19 und seine Spätfolgen - Test und Informationen zum "Long-COVID-Syndrom". Ich hatte Covid bin ich erkrankt? Hatte meine Erkrankung Einfluss auf meine Gesundheit?
    Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass ca. 40% der Patienten, die eine Behandlung in der Klinik benötigten, noch längerfristig unter Symptomen leiden, die Mediziner als „Long-COVID-Syndrom“, „Post-COVD-Syndrom“ oder auch „chronisches COVID 19-Syndrom“ (CCS) bezeichnen. Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass ca. 40% der Patienten, die eine Behandlung in der Klinik benötigten, noch längerfristig unter Symptomen leiden, die Mediziner als „Long-COVID-Syndrom“, „Post-COVD-Syndrom“ oder auch „chronisches COVID 19-Syndrom“ (CCS) bezeichnen.

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