Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Vermeidung der Verschlimmerung oder Milderung von Folgen einer Erkrankung dienen.
Rehabilitationsbehandlung
Ziel
Ziel der Rehabilitation ist die Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag sowie in das soziale Leben, nachdem die Teilhabe aus gesundheitlichen Gründen bedroht oder beeinträchtigt wurde.
Zuständigkeit
Rehabilitationsleistungen sind keine Leistungen der Krankenversicherer, sondern liegen im Zuständigkeitsbereich der Unfall- und Rentenversicherer.
Beantragung
Wenn Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen sollen, muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung begründen und beantragen. Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet dann über die Bewilligung der Maßnahme.
Maßnahmen
Grade nach schweren Erkrankungen wie zum Beispiel einem schweren Schlaganfall kann eine sogenannte Frührehabilitation oder auch Anschlussrehabilitation erfolgen, der Patient wird dann direkt aus dem Krankenhaus in die Reha-Klinik verlegt.
Klassische Behandlungsfelder und Ziele in Rehakliniken
Je nach Grund für die Rehabilitationsbehandlung werden die Therapiemodule auf die Erkrankung abgestimmt. Wie auch Akutkliniken müssen Rehakliniken geschultes Personal in Form von Fachärzten und Pflegepersonal, aber Fachtherapeuten vorweisen.
In der psychosomatischen Rehabilitationsbehandlung gibt es unter anderem Psychologen mit psychotherapeutischer Ausbildung, Physiotherapeuten und Sporttherapien, Ergotherapeuten, Logopäden und Sozialarbeitern sowie Ernährungsberater.
Klassische Behandlungsziele in psychosomatischen Rehakliniken sind u.a.: Allgemeine psychische Stabilisierung und Wiederherstellung der Autonomie, Besserung depressiver Syndrome und Ängste, negativen Affekten wie Depression und Angst, Verbesserung von Selbstakzeptanz und Selbstwertgefühl, Korrektur dysfunktionaler Kognitionen, Verbesserung der sozialen Kompetenz, Erwerb von Problemlösefähigkeiten, Optimierung der Krankheitsbewältigung, Verbesserung der Stressbewältigung, Planung und Einleitung von Maßnahmen zur Wiederkehr ins Arbeitsleben
Rehabilitationskliniken – integraler Bestandteil der Versorgungskette
Im deutschen Gesundheitswesen sind die Rehabilitationskliniken ein wichtiges Element zur Reintegration. Stationäre Rehabilitationsleistungen dauern in der Regel drei Wochen, ambulante Rehabilitationsleistungen maximale 20 Behandlungstage. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahmen beantragt werden. Die Regeldauer von stationären Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder ist länger und beträgt vier bis sechs Wochen. Durch die Behandlung soll die Rückkehr in den beruflichen Alltag ermöglicht werden und eine Berufsunfähigkeit verhindert werden. Die Patienten können dem Versicherer auch ihre Wünsche bezüglich einer bestimmten Rehaklinik mitteilen. Wenn der Wunsch medizinisch sinnvoll, wirtschaftlich vertretbar und logistisch umsetzbar ist, wird diesem in der Regel gefolgt. Allerdings sind von den Versicherten tägliche Zuzahlungen, in der Regel in einer Höhe von 10 Euro pro Tag zu leisten.
Häufig gestellte Fragen
Rehabilitationsbehandlungen dienen der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Vermeidung einer Verschlimmerung oder Milderung von Folgen von Erkrankungen.
Die Notwendigkeit einer Rehabehandlung muss von einem Arzt medizinisch begründet und beim Kostenträger beantragt werden.
Stationäre Rehabehandlungen für Erwachsene sind zunächst auf 3 Wochen begrenzt, können aber nach entsprechender Begründung verlängert werden.