Wenn es sich bei dem Eingriff um eine klassische Schönheitsoperation handelt, trägt die Patient*in nicht nur die Kosten der Operation, sondern auch die Kosten etwaiger Komplikation oder sonstiger Folgen (z.B. Revision bei Nichtgefallen). Der für die Operation verantwortliche Arzt oder die entsprechende Klinik tragen die Kosten ebensowenig (ausser es handelt sich um einen Kunstfehler oder grobe Fahrlässigkeit) wie die Krankenversicherer.
Wenn die Operation also nicht aus einer medizinischen Indikation (aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus) erfolgt, muss der Patient die möglichen Kosten von Komplikationen selbst tragen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine spezielle Folgekostenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kommt dann für Komplikationen auf, die während der Operation oder im Heilungsprozess auftreten.