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Wer übernimmt die Kosten von Komplikationen bei Schönheitsoperationen?

Wer übernimmt die Kosten von Komplikationen bei Schönheitsoperationen?

Wenn es sich bei dem Eingriff um eine klassische Schönheitsoperation handelt, trägt die Patient*in nicht nur die Kosten der Operation, sondern auch die Kosten etwaiger Komplikation oder sonstiger Folgen (z.B. Revision bei Nichtgefallen). Der für die Operation verantwortliche Arzt oder die entsprechende Klinik tragen die Kosten ebensowenig (ausser es handelt sich um einen Kunstfehler oder grobe Fahrlässigkeit) wie die Krankenversicherer.

Wenn die Operation also nicht aus einer medizinischen Indikation (aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus) erfolgt, muss der Patient die möglichen Kosten von Komplikationen selbst tragen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine spezielle Folgekostenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kommt dann für Komplikationen auf, die während der Operation oder im Heilungsprozess auftreten.

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen unterliegen zudem einer gesetzlichen Anzeigepflicht von Folgeerkrankungen medizinisch nicht notwendiger Behandlungen (diese Meldepflicht ist unter Ärzten nicht unumstritten, da sie einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht darstellt und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten belasten kann). Es kann also auch sein, dass Versicherer zunächst für die Behandlung von Komplikationen eines schönheitschirurgischen Eingriffes aufkommen, diesen aber später vom Versicherten in Teil oder ganz zurückfordern.

Dieses Risiko kann durch eine Folgekostenversicherung reduziert werden. Die Prämien dieser Versicherung variieren stark. Dabei hängt es von der Art des Eingriffs und der Höhe der Kosten ab, wieviel die Versicherung kostet. Versicherungen für Implantate sind beispielsweise deutlich teurer als Versicherungen für eine Fettabsaugung. Auch werden meistens im ersten Jahr des Eingriffs deutlich höhere Versicherungsprämien verlangt (wo die allermeisten Komplikationen auftreten) wie in den Folgejahren. In der Regel bedarf es auch für jeden operativen Eingriff einer eigenen Versicherung. Natürlich müssen Folgeversicherungen vor dem Eingriff abgeschlossen werden.

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Folgeversicherungen decken zum Beispiel ab:

  • Infektionen, Nachblutungen und Hämatombildungen
  • Arzneimittel (z.B. Antibiotikatherapie bei Infektionen)
  • Thrombosen
  • Narbenbildung und Wundheilungsstörung
  • Reimplantation nach Implantatverlust
  • Kapselfibrosen bei Brustimplantanten
  • Verrutschen von Implantaten
  • Behandlung von Lymphdrainagen wenn operationsbedingt erforderlich
  • Kostenübernahme von Kompressionswäsche und Arzneimitteln

Nicht versichert sind in der Regel Komplikationen, die auch ohne medizinische Hilfe innerhalb von 2 Wochen spontan abheilen. Ebenfalls nicht versichert sind Kunst- oder Behandlungsfehler, für welche der Arzt oder die Klinik haftet.

Manche Versicherer bieten auch eine Versicherung gegen „Nichtgefallen“ an, wenn also das Ergebnis (subjektiv) nicht mit dem Wunsch übereinstimmt, kann die Folgeoperation durch die Spezialversicherung übernommen werden.

Selbsttest - Long-COVID

Covid-19 und seine Spätfolgen - Test und Informationen zum "Long-COVID-Syndrom". Ich hatte Covid bin ich erkrankt? Hatte meine Erkrankung Einfluss auf meine Gesundheit?
Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass ca. 40% der Patienten, die eine Behandlung in der Klinik benötigten, noch längerfristig unter Symptomen leiden, die Mediziner als „Long-COVID-Syndrom“, „Post-COVD-Syndrom“ oder auch „chronisches COVID 19-Syndrom“ (CCS) bezeichnen. Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass ca. 40% der Patienten, die eine Behandlung in der Klinik benötigten, noch längerfristig unter Symptomen leiden, die Mediziner als „Long-COVID-Syndrom“, „Post-COVD-Syndrom“ oder auch „chronisches COVID 19-Syndrom“ (CCS) bezeichnen.

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