Prinzipiell gilt, dass ein subjektiver Leidensdruck aufgrund eines „Makels“ für die Krankenkassen in der Regel keinen Grund für eine Kostenerstattung darstellt.
Kostenübernahmen müssen zudem immer vor dem Eingriff bei der Krankenkasse beantragt werden. Immer ist eine ärztliche Stellungnahme, ein Kostenvoranschlag und je nach Art des Eingriffs ggf. auch eine psychologische oder psychiatrische Stellungnahme vorzulegen. Oft verlangen Krankenkassen zudem ein persönliches Schreiben in dem dargelegt wird, warum Einschränkungen im Lebensalltag entstehen und welche Auswirkungen diese haben.
Prinzipiell gibt es bei der Kostenerstattung von Schönheitsoperationen auch keinen Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Verpflichtet zur Kostenerstattung sind die Krankenkassen eben nur bei entsprechender medizinischer Indikation. Eine Zusatzversicherung für schönheitschirurgische Eingriffe besteht nicht, versichert werden können jedoch etwaige medizinische Folgen der Eingriffe.